Partnerschaftsvereinbarung

der Bürgerinitiative Kaiserbaracke

Die Absichtserklärung (AE) ist eine freiwillige Partnerschaftsvereinbarung, in der die Bedingungen für die Entwicklung der ZI KAISERBARACKE zwischen der BI KAISERBARACKE und der Liste … vereinbart werden. Die AE legt die partnerschaftlichen Abläufe für die Zusammenarbeit im Rahmen der Partnerschaft fest. 

In dieser Vereinbarung erkennen alle Partner den Status der anderen an und einigen sich auf gemeinsame Kriterien und Abläufe zur Qualitätssicherung, Bewertung und Validierung der Maßnahmen zur weiteren Entwicklung der ZI KAISERBAEACKE, welche in der Charta (siehe Anhang) festgelegt werden. Sie stimmen den in dieser Erklärung formulierten allgemeinen Bedingungen, wie Ziele und Dauer zu und akzeptieren, dass weitere Akteure und Institutionen in die Partnerschaft einbezogen werden können. 

Die vorliegende Absichtserklärung enthält folgende Elemente: 

  1. Allgemeine Ziele der Absichtserklärung 

Diese Absichtserklärung legt den allgemeinen Rahmen für die Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen den Projektpartnern fest.

  1. Geltungsdauer der Absichtserklärung 

Die Geltungsdauer umfasst den Zeitraum nach dem 14. Oktober 2012. Sie ist unbestimmt und verlängert sich automatisch, wenn von den Partnern keine Einwände vorgebracht werden. 

  1. Informationen über die Partner 

Ziel ist es größtmögliche Synergien zu schaffen und die Vernetzung/Information zu steigern. 

  1. Vereinbarung über die Zuständigkeiten 

  • Qualitätssicherung

Die vorliegende Absichtserklärung befasst sich mit den Ergebniseinheiten, die auf der Grundlage typischer Arbeitsaufgaben entwickelt werden und die darauf ausgerichtet sind, die Qualität der ZI KAISERBARACKE zu verbessern. Die Beschreibung der Ergebnisse und alle anderen damit zusammenhängenden Informationen sind Bestandteil der Vereinbarung. Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert. 

  • Bewertung

  Auf der Grundlage von vorgegebenen Parametern werden die Maßnahmen und die damit verbundenen Aufgaben bewertet. (Basis Charta in Anlage). 

  • Validierung und Anerkennung 

Das Gemeindekollegium wird nach den Wahlen direkt mit der BI KAISERBARACKE zusammentreffen und die beiliegende CHARTA unterschreiben. Das neue BSK ist für die direkte  Validierung und Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich und bestätigt mit diesem Schreiben, inhaltlich über die CHARTA genauestens informiert geworden zu sein. 

  • Unterschriften 

Mit den Unterschriften bestätigen die Partner die Richtigkeit aller in dieser Vereinbarung gemachten Angaben und stimmen allen Grundsätzen und darin zum Ausdruck gebrachten Bestimmungen zu.