Charta

der Bürgerinitiative Kaiserbaracke

Präambel

Die folgenden Grundsätze zur Gestaltung bzw. Entwicklung der ZI Kaiserbaracke basieren auf der heutigen Charta der SPi+. Weiterhin wurden die bestehenden und noch nicht endgültig gelösten Themen, Fragen und Probleme in dem heute schon entwickelten Gewerbe- und Industriegebiet Kaiserbaracke schwerpunktmäßig berücksichtigt: 

  1. Forderungen für bestehende Gewerbegebiet und Industriezone bevor  eine Erweiterung angedacht werden kann
  1. Umsetzung aller Maßnahmen zur Geräuschminderung erstellt durch Cedia:
  • Betrachtung der Geräuschemissionen auf Stufe der Zone in Zusammenspiel mit anderen Geräuschquellen, vor allen Dingen Straßenverkehr
  • Betrachtung der einzelnen Unternehmungen  um mögliche punktuelle Peaks zu vermeiden
  • Genaue Messungen und Kontrolle der Staub- und Feinstaubemissionen aller Firmierungen in der gesamten Gewerbe- und Industriezone 
  1. Direkte Maßnahmen:
  • die von der Gemeinde vorgeschlagene Erdschallschutzwall entlang der Autobahn, nebst Verlegung eines Flüsterbelages in beide Richtungen („Camping Waldesruh“ bis Parking Kokosheck) 
  • Erdauffüllung plus Holzpalisaden inkl. Anpflanzung um das gesamte Industriegebiet
  • Einführung/Erweiterung einer 70km/h-Zone und Kontrolle:
    • Erweiterung aus Richtung Ligneuville ab „Camping Waldesruh“
    • Erweiterung aus Richtung Sankt-Vith ab 100 m vor Kurve „Alte Sägerei Theisen“
  • Klare Kommunikationsstruktur(Statusberichte) in laufenden und/oder zukünftigen Sachverhalten (GEDI, Wiesen-Piront, Swarowski,…)
  • Nachhaltige Kontrolle und Überprüfung der Maßnahmen
  • Einsetzen eines Obmannes (klare Verantwortungen und Aufgaben)
  1. Autobahnzubringer in Richtung  Sankt-Vith (zusätzliche, vollwertige  Auf- und Abfahrt)erweitern und Verkehrskonzept entwickeln:
  • Mehrverkehr besser kanalisieren
  • Verkehrsberuhigende Maßnahmen verbessern, planen und umsetzen
  1. Umsetzung aller Baumaßnahmen und Geländearbeiten von Delhez Bois wie im Ursprünglichen Lastenheft vorgesehen waren (Aufschüttung, Bepflanzung,..)
  1. Erstellung eines Hygiene- und Sauberkeitskodex für das gesamte Areal der Gerbe- und Industriezone 
  • Maßnahmenkatalog zur allgemeinen Aufwertung
  • Aufstellen von genügend Abfallkörben
  • Errichtung von Toiletten und Sanitäranlagen für die wartenden Lastzüge

2. Grundsätze für eine Erweiterung

  1. Die unmittelbare Streichung „… Industries de grandes Dimension“ aus der Definition der Industriezone S20
  2. Umsetzung und Einhaltung des Lastenheftes/Charta der ZI Kaiserbaracke S20
  3. Umweltstudie mit einer Wasserbedarfsplanung 
  4. Minimum an neuen Arbeitsplätze pro Hektar
  5. Nur Nahrungsmittel und Holzverarbeitung, welche keine Emissionsrisiken erwarten lassen  
  6. Kläranlage für Kaiserbaracke (Gewerbegebiet Amel und St.Vith ,IZ)
  7. Natürliche Einbettung in das natürliche Umfeld der Industriezone im Vorfeld vorantreiben und langfristig sicherstellen( Bewaldung um das Gebiet ( mehr als 30 bis 50m Wald als Umrandung)
  8. Verbindliche Zusage keiner Erweiterung der Zone (Gewerbe-und/oder Industriezone diesseits der Autobahn d.h. in Richtung Born (Rechter Strasse, Lierweg,…)
  9. Zuständigkeiten, Verantwortungen und Aufgaben klar für alle Beteiligten definieren (Anrainer, Unternehmungen,…). Einsetzen eines Obmannes
  10. Bessere optische Einbettung der gesamten Zone (Gewerbe und Industriezone (visueller Aspekt, Sauberkeit,…)  Vorbildcharakter schaffen!
  1. Mögliche Erweiterung
  1. Vorab sollten die heutigen Flächen optimal genutzt werden und die Zweckmäßigkeit einer Erweiterung an dieser Stelle definiert werden.
  2. Neue Flächen müssen durch Investoren zeitnah mit konkreten Projekten bebaut werden (begrenzter Zeitraum, Art,…)
  3. Bestehende IZ kann bestehen bleiben wenn alle unter Absatz 1 genannten Punkte integral umgesetzt werden (keine Rückbenennung in Gewerbebiet)
  4. Erweiterung als Gewerbegebiet in Richtung Autobahn(Sankt-Vith) bei Erfüllung aller Punkte unter Absatz 1 und 2  
  5. Keine bzw. bedingte Erweiterung als Gewerbegebiet in Richtung “Waldesruh“
  1. Kompromisse
  1. Erweiterung in Richtung „Waldesruh“ nur als Gewerbegebiet, wenn eine Kläranlage im Vorfeld aller weiteren Erweiterungen gebaut wird !
  2. Erweiterung als IZ in Richtung Sankt-Vith nur mit einer genauen Definition der Ansiedlungen und mit enger Absprache mit BI ( Abstimmung !)