Charta
der Bürgerinitiative Kaiserbaracke
Präambel
Die folgenden Grundsätze zur Gestaltung bzw. Entwicklung der ZI Kaiserbaracke basieren auf der heutigen Charta der SPi+. Weiterhin wurden die bestehenden und noch nicht endgültig gelösten Themen, Fragen und Probleme in dem heute schon entwickelten Gewerbe- und Industriegebiet Kaiserbaracke schwerpunktmäßig berücksichtigt:
- Forderungen für bestehende Gewerbegebiet und Industriezone bevor eine Erweiterung angedacht werden kann
- Umsetzung aller Maßnahmen zur Geräuschminderung erstellt durch Cedia:
- Betrachtung der Geräuschemissionen auf Stufe der Zone in Zusammenspiel mit anderen Geräuschquellen, vor allen Dingen Straßenverkehr
- Betrachtung der einzelnen Unternehmungen um mögliche punktuelle Peaks zu vermeiden
- Genaue Messungen und Kontrolle der Staub- und Feinstaubemissionen aller Firmierungen in der gesamten Gewerbe- und Industriezone
- Direkte Maßnahmen:
- die von der Gemeinde vorgeschlagene Erdschallschutzwall entlang der Autobahn, nebst Verlegung eines Flüsterbelages in beide Richtungen („Camping Waldesruh“ bis Parking Kokosheck)
- Erdauffüllung plus Holzpalisaden inkl. Anpflanzung um das gesamte Industriegebiet
- Einführung/Erweiterung einer 70km/h-Zone und Kontrolle:
- Erweiterung aus Richtung Ligneuville ab „Camping Waldesruh“
- Erweiterung aus Richtung Sankt-Vith ab 100 m vor Kurve „Alte Sägerei Theisen“
- Klare Kommunikationsstruktur(Statusberichte) in laufenden und/oder zukünftigen Sachverhalten (GEDI, Wiesen-Piront, Swarowski,…)
- Nachhaltige Kontrolle und Überprüfung der Maßnahmen
- Einsetzen eines Obmannes (klare Verantwortungen und Aufgaben)
- Autobahnzubringer in Richtung Sankt-Vith (zusätzliche, vollwertige Auf- und Abfahrt)erweitern und Verkehrskonzept entwickeln:
- Mehrverkehr besser kanalisieren
- Verkehrsberuhigende Maßnahmen verbessern, planen und umsetzen
- Umsetzung aller Baumaßnahmen und Geländearbeiten von Delhez Bois wie im Ursprünglichen Lastenheft vorgesehen waren (Aufschüttung, Bepflanzung,..)
- Erstellung eines Hygiene- und Sauberkeitskodex für das gesamte Areal der Gerbe- und Industriezone
- Maßnahmenkatalog zur allgemeinen Aufwertung
- Aufstellen von genügend Abfallkörben
- Errichtung von Toiletten und Sanitäranlagen für die wartenden Lastzüge
2. Grundsätze für eine Erweiterung
- Die unmittelbare Streichung „… Industries de grandes Dimension“ aus der Definition der Industriezone S20
- Umsetzung und Einhaltung des Lastenheftes/Charta der ZI Kaiserbaracke S20
- Umweltstudie mit einer Wasserbedarfsplanung
- Minimum an neuen Arbeitsplätze pro Hektar
- Nur Nahrungsmittel und Holzverarbeitung, welche keine Emissionsrisiken erwarten lassen
- Kläranlage für Kaiserbaracke (Gewerbegebiet Amel und St.Vith ,IZ)
- Natürliche Einbettung in das natürliche Umfeld der Industriezone im Vorfeld vorantreiben und langfristig sicherstellen( Bewaldung um das Gebiet ( mehr als 30 bis 50m Wald als Umrandung)
- Verbindliche Zusage keiner Erweiterung der Zone (Gewerbe-und/oder Industriezone diesseits der Autobahn d.h. in Richtung Born (Rechter Strasse, Lierweg,…)
- Zuständigkeiten, Verantwortungen und Aufgaben klar für alle Beteiligten definieren (Anrainer, Unternehmungen,…). Einsetzen eines Obmannes
- Bessere optische Einbettung der gesamten Zone (Gewerbe und Industriezone (visueller Aspekt, Sauberkeit,…) Vorbildcharakter schaffen!
- Mögliche Erweiterung
- Vorab sollten die heutigen Flächen optimal genutzt werden und die Zweckmäßigkeit einer Erweiterung an dieser Stelle definiert werden.
- Neue Flächen müssen durch Investoren zeitnah mit konkreten Projekten bebaut werden (begrenzter Zeitraum, Art,…)
- Bestehende IZ kann bestehen bleiben wenn alle unter Absatz 1 genannten Punkte integral umgesetzt werden (keine Rückbenennung in Gewerbebiet)
- Erweiterung als Gewerbegebiet in Richtung Autobahn(Sankt-Vith) bei Erfüllung aller Punkte unter Absatz 1 und 2
- Keine bzw. bedingte Erweiterung als Gewerbegebiet in Richtung “Waldesruh“
- Kompromisse
- Erweiterung in Richtung „Waldesruh“ nur als Gewerbegebiet, wenn eine Kläranlage im Vorfeld aller weiteren Erweiterungen gebaut wird !
- Erweiterung als IZ in Richtung Sankt-Vith nur mit einer genauen Definition der Ansiedlungen und mit enger Absprache mit BI ( Abstimmung !)